18.4 Vollendeter Versuch Die hypothetische Strafe für das vollendete Delikt ist unter Berücksichtigung der versuchten Begehung zu reduzieren. Der Umfang der Reduktion der Strafe beim Versuch hängt unter anderem von den tatsächlichen Folgen der Tat und der Nähe des tatbestandsmässigen Erfolgs ab (Urteil des Bundesgerichts 6B_196/2021 vom 25. April 2022 E. 5.4.3). Es ist dem Zufall zu verdanken, dass sich der Straf- und Zivilkläger 1 keine der möglichen schweren Verletzungen zugezogen hat. Er hat durch die Schläge des Beschuldigten unter anderem ein offenes Schädel-Hirn-Trauma erlitten.