Keine Reduktion des Verschuldens ist hingegen unter dem Titel der Vermeidbarkeit angezeigt: Der Beschuldigte hätte aufgrund der zahlenmässigen Überlegenheit seiner Familie diverse Handlungsalternativen gehabt, um die tätliche Auseinandersetzung zwischen dem Straf- und Zivilklägerin 1 und seinem Schwiegervater zu beenden.