18. Einsatzstrafe für die versuchte schwere Körperverletzung zum Nachteil des Straf- und Zivilklägers 1 18.1 Objektive Tatschwere Bei einem hypothetisch vollendeten Delikt wäre mit Hirnverletzungen zu rechnen gewesen, die eine dauernde Pflegebedürftigkeit hätten nach sich ziehen können. Auch eine lebensgefährliche Verletzung wäre denkbar gewesen. Dabei stehen ein Schädelbruch und eine Hirnschwellung im Vordergrund.