42 Für die weitergehenden rechtlichen Ausführungen wird auf die Vorinstanz verwiesen (pag. 1079 f., S. 56 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 15.3.2 Subsumtion Wie bereits ausgeführt, reagierte der Beschuldigte mit den Schlägen gegen die Straf- und Zivilklägerin 2 auf eine Notwehrlage seiner Ehefrau, überschritt dabei die Grenzen der Notwehr jedoch um ein Vielfaches.