41 15.2 Rechtfertigung Auch in Bezug auf die Schläge gegen die Straf- und Zivilklägerin 2 beruft sich der Beschuldigte auf Notwehr gemäss Art. 15 StGB. Für die rechtlichen Grundlagen wird auf das bereits Gesagte verwiesen (siehe Ziff. 14.2.1 oben).