Bei der Notwehr ist zwischen rechtfertigender Situation (Notwehrlage: unmittelbarer Angriff ohne Recht) und gerechtfertigter Handlung (Notwehrhandlung: angemessene Verteidigung) zu unterscheiden (Urteil des Bundesgerichts 6B_303/2018 vom 2. November 2018 E. 2.3). Die Vorinstanz hat die einzelnen rechtlichen Grundlagen der rechtfertigenden Notwehr zutreffend umschrieben. Darauf wird verwiesen (pag. 1077 ff., S. 54 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 14.2.2 Subsumtion Beweiswürdigend wurde festgehalten, dass der Schwiegervater des Beschuldigten und der Straf- und Zivilkläger 1 eine Schlägerei hatten.