39 14.2 Rechtfertigung Der Beschuldigte argumentiert, er habe den Straf- und Zivilkläger 1 mit der Pistole geschlagen, weil er seinem Schwiegervater habe helfen müssen. Er habe somit in Notwehrhilfe gehandelt, weshalb die Schläge mit der Pistole gerechtfertigt gewesen seien. 14.2.1 Grundlagen der rechtfertigenden Notwehr Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht, so ist der Angegriffene und jeder andere berechtigt, den Angriff in einer den Umständen angemessenen Weise abzuwehren (Art.