38 genstand deshalb als so wahrscheinlich auf, dass aufgrund des Wissens des Beschuldigten um die Gefährlichkeit der Schläge darauf geschlossen werden darf und muss, dass er solche Verletzungen in Kauf genommen hat. Zusätzlich zum Wissen des Beschuldigten und der Wahrscheinlichkeit des Erfolgseintritts kommt der Umstand hinzu, dass der Beschuldigte selber mehrfach sagte, er habe nur noch gehandelt, nur noch reagiert in dieser Situation, keinen klaren Kopf mehr gehabt.