Aus dem Griff ragt der Magazinboden hervor, so dass der Griffboden gleich mehrere Kanten aufweist, welche Verletzungen verursachen können. In den Akten und insbesondere in den Dokumentationen zu den Verletzungen, zur Waffe und zur Anatomie des Beschuldigten gibt es zudem keinerlei Hinweise für die Annahme der Vorinstanz, die Schläge seien durch die Handballen gedämpft worden. Die Gefährlichkeit der Schläge zeigt sich zusätzlich in den Verletzungen, die der Straf- und Zivilkläger 1 erlitten hat: