Gemäss dem Beweisergebnis ist erstellt, dass der Beschuldigte den Straf- und Zivilkläger 1 bewusst und gewollt mit der Pistole auf den Kopf schlug, damit allerdings nicht in erster Linie eine Verletzung bewirken, sondern die Schlägerei mit seinem Schwiegervater beenden wollte. Wer einer anderen Person mit einer gewissen Heftigkeit zweimal mit dem Griff einer gut 1 kg schweren Pistole auf den Kopf schlägt, riskiert allerdings die Herbeiführung von gravierenden Kopfverletzungen, einer Lebensgefahr, einer bleibenden Arbeitsunfähigkeit oder anderer gesundheitlicher Beeinträchtigungen im Sinne von Art.