12. Erstellter Sachverhalt Nach dem Gesagten kann für den erstellten Sachverhalt zunächst die Vorinstanz zitiert werden (pag. 1067 ff., S. 44 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Zwischen den Familien C.________ und A.________ kam es bereits vor dem 2. Juni 2018 mehrmals mindestens zu verbalen Auseinandersetzungen, wobei auch damals als Auslöser Streitigkeiten zwischen den Kindern der beiden Familien vorgelegen haben dürften (vgl. vorstehende Ziffer II.2.3.4).