und hat diese in der Wohnung zielstrebig geladen und zu einem unbestimmten Zeitpunkt vor dem ersten Schlag auch gesichert. Er ging bewusst mit dieser geladenen Waffe auf den Vorplatz, wobei er offenbar nicht ausschloss, diese (für einen Warnschuss) einzusetzen (pag. 169 Z. 62 f., pag. 178 f. Z. 178 ff., pag. 179 Z. 211 ff., pag. 180 Z. 289 ff., pag. 186 Z. 555 ff.).