Tat drei verschiedene Wunden am Kopf festgestellt wurden – jeweils eine am Hinterkopf, am Scheitel und an der Stirn oben auf der Grenze zum Haaransatz. Alle Quetschwunden könnten durch einen oder mehrere Schläge mit oder ohne Gegenstand und/oder einen oder mehrere Stürze entstanden sein. Die Quetschwunde am Scheitel dürfte aufgrund ihrer Lage am ehesten durch eine Fremdwirkung entstanden und nicht Folge eines Sturzes gewesen sein (pag. 588). Die Straf- und Zivilklägerin 2 selber ordnete zusätzlich die Verletzung vorne am Kopf, links an der Schläfe dem Schlag durch den Beschuldigten zu (pag. 272 Z. 126 und pag. 273 Z. 157).