Die Ehefrau des Beschuldigten schilderte einen einseitigen Angriff der Straf- und Zivilklägerin 2, den sie selber nicht habe abwehren können. Die Straf- und Zivilklägerin 2 habe sie an den Haaren gezogen, an dem Gesicht und am Oberkörper gepackt, sie «überall» gekratzt (pag. 285 Z. 104 ff., pag. 300 Z. 159 ff., pag. 302 Z. 299 ff., pag. 304 Z. 355 ff. und pag. 313 Z. 137 f.). Ihren eigenen Beitrag beschränkte die Ehefrau des Beschuldigten darauf, dass sie die Straf- und Zivilklägerin 2 am Kopftuch gepackt habe. Sie habe versucht, diese wegzuschieben resp. sich zu wehren, die andere habe aber mehr Kraft gehabt (pag. 288 Z. 242 ff.