136 Z. 134 ff., pag. 137 f. Z. 197 ff. und pag. 141 Z. 312 ff.). Der Schwager des Beschuldigten beschrieb, er habe wahrgenommen, wie die Straf- und Zivilklägerin 2 seine Schwester an den Haaren oder am Kopf gepackt habe (pag. 331 Z. 148 f. und pag. 333 Z. 234 f.). Die Aussagen sind denn im Wesentlichen auch mit den Angaben der Straf- und Zivilklägerin 2 zu vereinbaren, auch wenn diese nicht der Meinung ist, sie sei der Ehefrau des Beschuldigten überlegen gewesen. Sie gab an, sie habe mit der Ehefrau des Beschuldigten eine Auseinandersetzung («Rangelei») gehabt, bei der sie