170 Z. 72 ff.). In den weiteren Einvernahmen sagte er nicht nur, seine Frau sei an den Haaren gezogen worden, sondern auch, diese sei «herumgerissen», geschlagen, «herumgeschleudert», gepackt sowie hinund hergerissen worden und habe in ihrer Muttersprache um Hilfe geschrien (pag. 178 Z. 183 ff., pag. 181 Z. 347 ff., pag. 203 Z. 217 ff., pag. 979 Z. 3 ff. und pag. 1206 Z. 41 ff.). Sie habe versucht, die Straf- und Zivilklägerin 2 wegzudrücken (pag. 182 Z. 356 f.). Seine Ehefrau sei in Not gewesen und habe sich nicht selbst befreien können (pag. 182 Z. 376 f. und pag. 186 f. Z. 600 ff.)