30 durchmessenden Schwellung der Kopfhaut festgestellt. Die Riss-Quetsch-Wunde musste genäht werden (pag. 579 ff. und pag. 723 ff.). Es bestehen aufgrund der bereits diskutierten Aussagen der Beschuldigten keine Zweifel daran, dass diese Verletzungen durch die Schläge des Beschuldigten mit dem Magazinboden der Pistole verursacht wurden. 11.7 Zweite Auseinandersetzung (Phase 4) 11.7.1