Der Beschuldigte verwendete für den Schlag den Griff einer .________, einer gut 1 kg schweren Pistole (vide ad Gewicht u.a. https://.________), aus dem der Boden des eingesetzten Magazins leicht hervorragte (pag. 566 ff. und pag. 978 Z. 29). Beim Straf- und Zivilkläger 1 wurden nach der Auseinandersetzung unter anderem ein Knochenbruch durch Eindrücken eines Knochenteils mit wenig freier Luft in der Schädelhöhle (offenes Schädel-Hirn-Trauma) und eine ca. 2.5 cm lange und 0.3 cm breite Riss-Quetsch-Wunde an der linken Kopfseite oben mit einer ca. 7 cm