332 Z. 173). Es liegt nahe, dass sich die Ehefrau und der Schwager des Beschuldigten in Bezug auf ihre ersten Aussagen zur Schussabgabe abgesprochen haben, um die Handlung des Beschuldigten in ein besseres Licht zu rücken, und ihr Aussageverhalten danach demjenigen des Beschuldigten anpassten. In Bezug auf die Häufigkeit der Schläge gab der Beschuldigte konstant an, er habe sicher zwei Mal zugeschlagen, wobei er nicht ausschloss, dass es auch drei Schläge gewesen sein könnten (pag. 170 Z. 68 ff., pag. 178 Z. 181, pag. 180 Z. 295, pag. 203 Z. 202 und pag. 978 Z. 8). Der Straf- und Zivilkläger 1 gab selber zunächst einfach an, er sei mit der Pistole geschlagen worden (pag. 212 Z. 76 f.).