321 Z. 46 und Z. 61 f.). Dies entsprach offenbar der Version, die auch der 29 Beschuldigte vor Ort den ausgerückten Polizisten angegeben hatte (pag. 42). Erst nachdem der Beschuldigte am Tag nach der Tat in der ersten Einvernahme angab, der Schuss habe sich beim Schlagen mit der Pistole versehentlich gelöst (pag. 170 Z. 71), schilderten auch die Ehefrau und der Schwager in ihren zweiten Einvernahmen einen entsprechenden Vorgang (Ehefrau: pag. 302 Z. 260 f.; Schwager: pag. 332 Z. 173).