Es ist unbestritten, dass zuerst der Schwager und dann der Beschuldigte das Treppenhaus verliessen und sich zum Gerangel des Straf- und Zivilklägers 1 und des Schwiegervaters begaben. Der Beschuldigte griff daraufhin in die Schlägerei ein, indem er dem Straf- und Zivilkläger 1 mehrfach mit dem Magazinboden der Pistole auf den Kopf schlug, wobei sich ein Schuss aus der Pistole löste. Der Beschuldigte schilderte selbst eindrücklich, wie er zuschlug, bis der Straf- und Zivilkläger 1 losliess. Zu welchem Zeitpunkt sich der Schuss genau löste, kann nicht zweifelsfrei festgestellt werden.