Es ist nicht davon auszugehen, dass er andernfalls seine Schwester draussen alleine gelassen hätte, um dem Schwager in das Haus zu folgen. Dies ist ein weiterer starker Hinweis darauf, dass das Eingreifen mit einer Pistole auch aus der Perspektive des Treppenhauses nicht angezeigt erschien. Es ist somit aufgrund der Aussagen des Beschuldigten und des Schwagers nicht davon auszugehen, dass der Beschuldigte aus seiner Perspektive fälschlicherweise von einer unmittelbaren Notsituation seines Schwiegervaters ausging. Im Gegenteil: Der Beschuldigte nahm war, wie dieser in die Auseinandersetzung eingriff.