286 Z. 286). Anlässlich der zweiten Einvernahme wollte sie nicht mitbekommen haben, dass ihr Mann in die Wohnung gegangen sei, um eine Pistole zu holen (pag. 301 Z. 248). In Kombination mit den unterschiedlichen Angaben des Schwagers zu seinem Beweggrund und den Aussagen des Beschuldigten ist jedoch davon auszu-