Schwagers im Verlaufe des Verfahrens immer mehr jenen des Beschuldigten anglichen, die in Bezug auf die Begegnung mit dem Schwager und dessen Rückkehr auf den Vorplatz relativ konstant ausfielen: Der Beschuldigte gab stets an, er sei dem Schwager im Treppenhaus begegnet, der ihn habe aufhalten wollen. Er habe dem Schwager dann gesagt, er solle dem Schwiegervater draussen zu Hilfe eilen (pag. 169 f. Z. 63 ff.; ähnlich: pag. 178 Z. 171 ff. und Z. 200 f., pag. 179 Z. 209 ff., pag. 200 Z. 97 ff. und pag. 1204 f. Z. 34 ff.). Auf diese konstanten Aussagen kann abgestellt werden, es ist nicht davon auszugehen, dass der Beschuldigte ein solches Treffen erfunden hätte.