348 Z. 302 ff.). Der Schwager des Beschuldigten machte somit zum Grund, weshalb er dem Beschuldigten ins Haus folgte, zur Begegnung mit dem Beschuldigten im Treppenhaus wie auch zu den Umständen, unter denen er das Treppenhaus wieder verliess und zur Auseinandersetzung auf dem Vorplatz zurückkehrte, völlig unterschiedliche Angaben. Dabei fällt besonders auf, dass er in der ersten Einvernahme komplett verschwieg, dass es zu einer Begegnung mit dem Beschuldigten kam und in der zweiten Einvernahme wenig nachvollziehbar eine mehrminütige Auseinandersetzung mit dem Beschuldigten um die Waffe und eine Art Wettrennen nach unten schilderte. Bemerkenswert ist zudem, dass sich die Aussagen des