336 Z. 362). Er [der Beschuldigte] habe ihm gegenüber angegeben, dass er dem Straf- und Zivilkläger 1 Angst machen wolle, weil dieser die Familie terrorisiere. Irgendeinmal sei der Beschuldigte kräftiger gewesen und habe sich von ihm [vom Schwager] losreissen können. Der Beschuldigte sei nach unten gelaufen, er selber hinterher (pag. 331 Z. 124 ff.). Auch bei der Staatsanwaltschaft schilderte er, er habe den Beschuldigten irgendwo bei der Treppe gese-