Diese Schlussfolgerung wird bestärkt durch die Handlungen und das Aussageverhaltens des Schwagers während resp. zu dieser Sequenz: Zur Frage, was sich im Treppenhaus genau abspielte, machte besonders der Schwager auffällig unterschiedlich Angaben. Hinsichtlich seines Beweggrundes, dem Beschuldigten ins Haus zu folgen, sagte er in der ersten Einvernahme, er habe dies getan, um den Beschuldigten zu beruhigen (pag. 321 Z. 36 ff.). In der zweiten und dritten Einvernahme erklärte er, er sei dem Beschuldigten nachgegangen, weil er nicht verstanden habe, weshalb dieser reingehe, wenn seine Familie/Ehefrau draussen sei (pag. 331 Z. 124 ff. und pag. 344 Z. 134 ff.).