Vielmehr spricht sein in diesem Punkt unklares Aussageverhalten dafür, dass er verschweigen wollte, dass sein Schwiegervater den Straf- und Zivilkläger 1 als erstes geschlagen hatte und nicht umgekehrt. So fällt denn auch auf, dass er gemäss der bereits erwähnten, früheren Aussage zu seinem Schwager gesagt habe, sie würden angegriffen, aber zu keinem Zeitpunkt einen Angriff auf den Schwiegervater schilderte, obwohl er später angab, er habe gesehen «wie es mit dem Schwiegervater losgegangen» sei.