Wie bereits festgehalten, kam der Schwiegervater des Beschuldigten zielstrebig hinzu und schlug direkt den Straf- und Zivilkläger 1, woraufhin es eine Rangelei gab, zu der zuerst der Schwager des Beschuldigten und dann er selber dazu stiess. Es ist nicht glaubhaft, dass der Beschuldigte zwar sehen wollte, «wie es mit dem Schwiegervater losging», jedoch nicht, dass dieser als erstes tätlich wurde. Vielmehr spricht sein in diesem Punkt unklares Aussageverhalten dafür, dass er verschweigen wollte, dass sein Schwiegervater den Straf- und Zivilkläger 1 als erstes geschlagen hatte und nicht umgekehrt.