Aus den Aussagen des Beschuldigten geht sodann hervor, dass dieser von seinem Standpunkt im Treppenhaus wahrnahm, was draussen geschah und insbesondere registrierte, wie sein Schwiegervater dazukam. Allerdings wollte sich der Beschuldigte in den zahlreichen Einvernahmen nicht festlegen, was er aus dem Treppenhaus/Eingang heraus genau gesehen hat. So schilderte er in der zweiten Einvernahme wenig nachvollziehbar, er habe gesehen, wie sein Schwiegervater gegen das Haus .________ gelaufen sei und habe zu seinem Schwager gesagt, «dass wir angegriffen werden und er nach draussen gehen soll» (pag. 178 Z. 173 f.). Wie der Beschuldigte aus der Beobachtung, wie sein Schwiegervater zum Haus .