Die genaueren Aussagen des Beschuldigten zu dieser «Schwitzkasten-Situation» sowie die Aussagen des Beschuldigten und des Schwagers zu ihrer Perspektive aus dem Treppenhaus heraus zeigen jedoch, dass der Beschuldigte die Situation seines Schwiegervaters bewusst dramatischer dargestellt hat, um sein Eingreifen mit der Pistole zu rechtfertigen. Einerseits beschrieb der Beschuldigte bei der Staatsanwaltschaft, als er mit der Pistole zugeschlagen habe, sei vor dem Straf- und Zivilkläger 1 der Schwiegervater gestanden und habe zum Straf- und Zivilkläger 1 geschaut (pag. 202 Z. 169 f.). Damit schilderte er eine Position, die sich nicht mit dem angeblichen Schwitzkasten vereinbaren lässt.