Es ist vielmehr davon auszugehen, dass es sich dabei schlicht um eine gegenseitige Schlägerei handelte. Zu diese Schlägerei kamen zuerst der Schwager – der zwischenzeitlich zum Beschuldigten ins Haus gegangen war – und danach der Beschuldigte hinzu (siehe ausführlich Ziff. 11.5.5 unten). Dabei verging zwischen dem Faustschlag des Schwiegervaters und dem Eingreifen des Beschuldigten nur wenig Zeit. So meinte der Beschuldigte selber, es sei «sehr schnell» gegangen, bis er seinem Schwager nach draussen gefolgt sei, der wiederum nach draussen ging, als der Beschuldigte den Schwiegervater vorbeilaufen sah (pag. 1205 Z. 5 und pag.