301 Z. 231). Ihr Ehemann habe ihrem Vater das Le- 24 ben gerettet (pag. 314 Z. 187). Hingegen sagte sie auch, sie habe die Situation, in der ihr Mann rausgekommen und dem Straf- und Zivilkläger 1 auf den Kopf geschlagen habe, nicht gesehen (pag. 313 Z. 137 und pag. 314 Z. 184 ff.). Es kann somit nicht auf ihre Aussagen zu dieser Phase der Schlägerei abgestellt werden. Sie stellte diese Sequenz in ihren Befragungen zwar dramatisch dar, hat sie aber schlicht nicht gesehen, weil sie mit der Straf- und Zivilklägerin 2 beschäftigt war.