_ sagte, es sei zu einer «Schlägerei» gekommen (pag. 147 Z. 96 und pag.149 Z. 166). Sie hätten alle aufeinander eingeschlagen (pag. 149 Z. 165). Es habe mit dem Grossvater angefangen, dann sei es eine generelle Schlägerei geworden (pag. 149 Z. 177). Diese Schilderungen sind zwar im Wortlaut und einzelnen Details unterschiedlich, haben jedoch zwei wichtige Gemeinsamkeiten: Einerseits beschrieben die Unbeteiligten die Auseinandersetzung einhellig als eine generelle Prügelei, an der alle irgendwie beteiligt waren.