Dies wird allerdings ausschliesslich vom Beschuldigten so geschildert. Der betroffene Schwiegervater selber gab nicht ansatzweise an, er sei vom Strafund Zivilkläger 1 in den Schwitzkasten genommen worden oder habe sich sonst aufgrund des Straf- und Zivilklägers 1 in einer Notsituation befunden (pag. 360 ff.). Die unbeteiligten Dritten beschrieben die tätliche Auseinandersetzung bis zum Eingreifen des Beschuldigten wie folgt: X.________ schilderte, der Nachbar [der Strafund Zivilkläger 1] habe auf den Faustschlag reagiert, indem er sich nach vorne gebeugt habe.