11.5.4 Körperliche Auseinandersetzung zwischen den männlichen Familienmitgliedern Gemäss dem Beschuldigten habe der Straf- und Zivilkläger 1 den Schwiegervater in der darauffolgenden tätlichen Auseinandersetzung in den Schwitzkasten genommen, so dass dieser Hilfe benötigt habe (pag. 170 Z. 68, pag. 178 Z. 179 und Z. 196, pag. 179 Z. 204, pag. 186 Z. 585, pag. 189 Z. 712, pag.1205 Z. 20). Dies wird allerdings ausschliesslich vom Beschuldigten so geschildert.