78 Z. 34 ff.: «um die Ecke kommen und wortlos zuschlagen»). Schliesslich können auch in seinen Aussagen Dramatisierungen festgestellt werden, die später relativiert wurden. So gab er zunächst an, der Strafund Zivilkläger 1 habe ihm mit dem Trottinett gegen die Oberlippe geschlagen (pag. 352 Z. 26 ff.). In der zweiten Einvernahme gab er an, er habe nichts gesehen, weil ihn der Straf- und Zivilkläger 1 im Gesicht gekratzt habe. Er habe ihn mit dem Trottinett in der Hand bedroht (pag. 363 Z. 137 ff.). Er habe den Straf- und Zivilkläger 1 mit dem Trottinett in der Hand gesehen und nehme an, dass er ihn damit geschlagen habe.