22 schaft hervor, dass sich der Schwiegervater durchaus in die Auseinandersetzung eingemischt hat. So sagte er etwa, er sei sofort nach draussen gegangen und habe den Straf- und Zivilkläger 1 zurückgehalten (pag. 376 Z. 92 ff.). Es sei eine Lüge, dass er den Straf- und Zivilkläger 1 mit der Faust ins Gesicht geschlagen habe. Er sei nur dazwischen gegangen, damit der Straf- und Zivilkläger 1 seine Tochter nicht schlage (pag. 376 Z.112 und pag. 377 Z. 119).