363 Z. 137 ff., pag. 367 Z. 314 ff.: Schock erlitten; pag. 376 Z. 92 ff.: Durcheinander gewesen; pag. 376 Z. 104 f.: Keine Kraft, nichts gesehen, total vernebelt; pag. 378 Z. 156: Nicht ohnmächtig, sondern dunkel vor den Augen, nicht umgefallen, nichts gesehen, keine Kraft). Zugleich geht aus der Einvernahme bei der Staatsanwalt-