Der Schwiegervater des Beschuldigten machte über weite Strecken geltend, sich wegen seinem hohen Blutzuckerspiegel nicht an das Geschehen zu erinnern: Zwar gab er jeweils übereinstimmend mit den bereits analysierten Aussagen an, er sei zu Beginn des Vorfalls noch in seiner Wohnung gewesen, durch die Schreie seines Enkels auf die Auseinandersetzung auf dem Vorplatz aufmerksam geworden und habe sich nach unten begeben (pag. 352 Z. 26 ff., pag. 361 Z. 49 ff., pag. 363 Z. 119 ff., pag. 365 Z. 216 ff. und pag. 376 Z. 81 f.). In der ersten Einvernahme schilderte er, er habe dann versucht die Situation zu beruhigen und den Beschuldigten aus dem Handgemenge wegzuziehen (pag. 352 Z. 26 ff.).