Habe ich das gesagt? Nein. Mir ist das auf jeden Fall nicht bewusst. Wie gesagt, mein Vater kam aber ja erst später dazu, als er die schreiende Schwester hörte» (pag. 347 Z. 242 f.). Bemerkenswert ist zudem, dass der Schwager zwar angab, er habe nicht gesehen, ob sein Vater tätlich geworden sei, dies «aufgrund der Situation» aber nicht ausschloss (pag. 322 Z. 121). Der Schwiegervater des Beschuldigten machte über weite Strecken geltend, sich wegen seinem hohen Blutzuckerspiegel nicht an das Geschehen zu erinnern: