Gleichzeitig schilderte sie jedoch auch, wie sich ihr Vater um eine Beruhigung der Situation bemüht habe (pag. 314 Z. 176 f.), was jedoch kaum möglich wäre, wenn dieser aufgrund von Blutzuckerproblemen eine Art Zusammenbruch erlitten hätte. Sodann schloss die Ehefrau des Beschuldigten aus, dass ihr Vater den Straf- und Zivilkläger 1 schlug (pag. 300 Z. 177 und Z. 203, pag. 304 Z. 384). Gleichzeitig geht aus ihren Aussagen aber hervor, dass sie die