Seine Ehefrau habe sie am rechten Arm und an den Haaren gepackt. Er sei dann auch auf sie zugekommen und habe sie mit der Faust fest in den Nacken geschlagen. Sie sei schockiert zu Boden gefallen, die Kinder hätten geschrien (pag. 285 Z. 97 ff., ähnlich: pag. 299 Z. 152 ff., pag. 300 Z. 198 und pag. 312 Z. 112 ff.). Ein solcher Schlag des Straf- und Zivilklägers 1 auf den Nacken der Ehefrau des Beschuldigten wurde von keiner weiteren Person geschildert. Es ist denn auch nicht davon auszugehen, dass der Schwager des Beschuldigten seine Schwester draussen alleine gelassen und dem Beschuldigten ins Haus gefolgt wäre, wenn die Situation auf dem Vorplatz derart bedrohlich gewesen wäre.