Zivilkläger 1 als erster tätlich, worauf es zu einer Rangelei zwischen den beiden kam. Der Schwager des Beschuldigten hatte sich zwischenzeitlich zum Beschuldigten ins Haus begeben (siehe Ziff. 11.5.5 unten), kehrte jedoch in diesem Zeitpunkt auf den Vorplatz zurück und griff ebenfalls in die Schlägerei ein. Erst danach kam der Beschuldigte hinzu. Dieser grundsätzlich übereinstimmenden und nachvollziehbaren Version des Geschehens stehen völlig unterschiedliche, auch untereinander und in sich teilweise widersprüchliche Darstellungen der Familie des Beschuldigten gegenüber: