Der Straf- und Zivilkläger 1 traf nach dem Betreten des Vorplatzes zunächst auf die Ehefrau und den Schwager des Beschuldigten, wo es zu einer Fortsetzung der verbalen Auseinandersetzung kam. Im Rahmen dieser Auseinandersetzung zog die Ehefrau des Beschuldigten den Straf- und Zivilkläger 1 am T-Shirt resp. am Trägershirt. Da das Trägershirt des Straf- und Zivilklägers 1 tatsächlich zerrissen war (pag. 29 und pag. 535 f.) und keine andere plausible Erklärung für diese Beschädigung aktenkundig ist, wird auf diese übereinstimmenden Aussagen der Privatklägerschaft abgestellt. Als nächstes kam der Schwiegervater des Beschuldigten hinzu und wurde mit einem Faustschlag gegen den Straf- und