Daraufhin hätten der Beschuldigte, sein Schwager und sein Schwiegervater ihren Ehemann geschlagen. Mit körperlicher Gewalt habe es angefangen, als die Ehefrau des Beschuldigten ihren Mann geschlagen habe (pag. 254 Z. 164 ff.). In derselben Einvernahme sowie an den erst- und oberinstanzlichen Hauptverhandlungen sagte sie, es habe mit dem Schwager angefangen aber verbal, dann mit dem T-Shirt-Reissen durch die Ehefrau des Beschuldigten. Sie selber habe nicht gese-