Der Straf- und Zivilkläger 1 machte zu dieser Phase des Geschehens – teilweise gar innerhalb derselben Einvernahme – unterschiedliche und widersprüchliche Angaben, auf die für sich allein betrachtet kaum abgestellt werden kann. Es fällt jedoch auf, dass er trotz der zahlreichen Widersprüche immer wieder und insbesondere bereits in der ersten Einvernahme die Reihenfolge nannte, wonach es zunächst zu einer (verbalen) Auseinandersetzung mit der Ehefrau und dem Schwager des Beschuldigten gekommen sei (wobei diese ihn am T-Shirt gerissen habe), danach der Schwiegervater des Beschuldigten und zuletzt der Beschuldigte mit der Pistole dazu gekommen seien (pag. 212 Z. 111, pag.