11.5.5 unten). Es ist sodann unbestritten, dass der Beschuldigte in der Wohnung eine Pistole behändigte, das Magazin mit ca. 8-10 Patronen füllte, das Magazin einsetzte, eine Ladebewegung ausführte und sich danach durch das Treppenhaus wieder nach unten begab (pag. 169 Z. 61, pag. 170 Z. 87, pag. 171 Z. 151, pag. 179 Z. 225 ff., pag. 185 Z. 528 und pag. 200 Z. 119). Es wird zudem zu Gunsten des Beschuldigten davon ausgegangen, dass er die Waffe vor dem Ausführen des ersten Schlags sicherte (pag. 170 Z. 68, pag. 178 Z. 182 f., pag. 179 Z. 249, pag. 181 Z. 319, pag. 186 Z. 553 ff. und pag. 978 Z. 40).