«Mein Mann ging nach oben in unsere Wohnung und wollte die Pistole holen. Mein Bruder ging ihm nach und wollte meinen Mann aufhalten, dass er nicht mit der Pistole nach unten geht» (pag. 286 Z. 126 ff.). In ihrer zweiten Einvernahme gab sie zwar an, sie habe nicht mitbekommen, wie ihr Ehemann in die Wohnung gegangen sei, um die Pistole zu holen (pag. 301 Z. 248). Dies ist jedoch nicht glaubhaft angesichts ihrer ersten Aussagen kombiniert mit der Tatsache, dass ihr Bruder dem Beschuldigten tatsächlich ins Treppenhaus folgte, um ihn davon abzuhalten, mit der Pistole auf den Vorplatz zu kommen (siehe Ziff. 11.5.5 unten).