Auch nach diesen, späteren Aussagen ist demnach davon auszugehen, dass der Beschuldigte wieder zum Geschehen stiess, nachdem die Rangelei bereits begonnen hatte. Der Beschuldigte begab sich somit bereits aufgrund der verbalen Auseinandersetzung der Privatklägerschaft mit seiner Ehefrau und seinem Schwager in die Wohnung, um die Pistole zu holen. Sowohl der Schwager als auch die Ehefrau des Beschuldigten wussten, dass der Beschuldigte verschwand, um eine Pistole holen zu gehen. So schilderte seine Ehefrau in ihrer ersten Einvernahme: «Mein Mann ging nach oben in unsere Wohnung und wollte die Pistole holen.